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Die Mitarbeiter*innenvertretung (MAV) im Kirchenbezirk
"Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag bestimmt, das Evangelium in Wort und Tat zu verkündigen. Alle Frauen und Männer, die beruflich in Kirche und Diakonie tätig sind, wirken als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Erfüllung dieses Auftrages mit. Die gemeinsame Verantwortung für den Dienst der Kirche und ihrer Diakonie verbindet Dienststellenleitungen und Mitarbeiter wie Mitarbeiterinnen zu einer Dienstgemeinschaft und verpflichtet sie zu vertrauensvoller Zusammenarbeit." (Präambel zum Mitarbeitervertretungsgesetz)
Das in der Präambel zum MVG beschriebene besondere Verhältnis zwischen Arbeitgeber / Träger /Dekanat als Dienststellenleitung und den Mitarbeitenden beschreibt ein Miteinander auf "Augenhöhe". Um dieses zu erreichen, sind die Mitarbeitervertretungen als "Organ zur Wahrung der berechtigten Interessen der Beschäftigten" einzurichten und rechtlich unabhängig gegenüber den Dienstgebern auszustatten. Die MAV Donnersberg wird auf Kirchenbezirksebene für je 4 Jahre gewählt und besteht zur Zeit aus 5 Mitgliedern für in etwa 200 Beschäftigte. In der Hauptsache bestehen diese aus dem pädagogischem Fachpersonal der 6 Kindertagesstätten (KiTas). Aber auch Reinigungskräfte, Hausmeister*innen, landeskirchlich Beschäftigte oder Verwaltungspersonal (nicht abschließend) werden von der MAV vertreten. Zu ihren Aufgabengebieten gehören u.a. die Mitwirkungspflichten gemäß §§ 38 bis 46 MVG, z.B. bei Einstellungen, Dienstplänen, Verteilung von Urlaub und Fortbildung, technischen Ausstattungen der Einrichtungen u.v.m. . Die MAV berät die Mitarbeitenden und Dienststellenleitungen in Fragen des allgemeinen Arbeits- und Tarifrechts (keine Rechtsberatung im gesetzlichen Sinn) und informiert über für das Arbeitsleben wichtige Begebenheiten und Neuerungen. In Streitfällen vertritt die MAV die Belange der Mitarbeitenden vor dem Kirchengericht.
